Voraussetzungen

Wie kann ich Böllerschütze (-in) werden:
10 Punkte die vorher zu beachten sind! Alle Preisinformationen sind ohne Gewähr!

  1. Frage Anton Schrapp nach dem nächsten Böllerkurs.
  2. Beim Landratsamt muss ein „Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz“ gestellt werden (ca. 50,00 €). Das muss ca. vier Wochen – also rechtzeitig vor Anmeldung zum Lehrgang – geschehen und zum Lehrgang mitgebracht werden.
  3. Melde dich bzw. wir melden Dich zum nächstmöglichen Böllerkurs Termin an (Lehrgangskosten ca. 90,00 €). Dauer: 1 Tag mit abschließender Prüfung.
  4. WICHTIG – Vorbereitung zum Lehrgang: Lese das blaue Heftchen vom Bayerischen Landesamt für Arbeitsschutz „Sicherheitsregeln für Böllerschützen“; evtl. ist das Heftchen schon beim Anmelden zum Böllerkurs bzw. bei den Unterlagen dabei.
  5. Pass gut auf im Böllerkurs 😉
  6. Bestehe die Prüfung.
  7. Nach bestandender Prüfung erhält der Teilnehmer ein Zeugnis das von der „Regierung von Oberbayern“ ausgestellt wird.
  8. Mit dem Zeugnis zu Schussmeister Anton Schrapp kommen. Es wird mit dem Antragsformular beim Landratsamt ein
    1. „Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz“ und eine
    2. „Bescheinigung als Nachweis des Bedürfnisses nach § 27 Abs. 3 SprengG“

    gestellt. Dazu wird eine Kopie vom Zeugnis beigelegt.

  9. Das Landratsamt erstellt ein grünes Heftchen „Erlaubnis nach § 27 des Sprengstoffgesetzes“; die Kosten sind ca. 97,00 €. Diese Erlaubnis muss alle 5 Jahre verlangert werden (Verlängerung kostet ca. 50,00 €). In diesem Heft wird auch der Böllerpulver-Kauf dokumentiert. Die Böllerpulver Menge ist auf 20 kg für 5 Jahre beschränkt.
  10. Das war’s schon – es kann los gehen!!

Bei Interesse oder wenn etwas unklar ist, bitte bei Anton Schrapp, 1. Schussmeister, Tel. 31506 melden.