Wie kann ich Böllerschütze (-in) werden:
10 Punkte die vorher zu beachten sind! Alle Preisinformationen sind ohne Gewähr!
- Frage Anton Schrapp nach dem nächsten Böllerkurs.
- Beim Landratsamt muss ein „Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz“ gestellt werden (ca. 50,00 €). Das muss ca. vier Wochen – also rechtzeitig vor Anmeldung zum Lehrgang – geschehen und zum Lehrgang mitgebracht werden.
- Melde dich bzw. wir melden Dich zum nächstmöglichen Böllerkurs Termin an (Lehrgangskosten ca. 90,00 €). Dauer: 1 Tag mit abschließender Prüfung.
- WICHTIG – Vorbereitung zum Lehrgang: Lese das blaue Heftchen vom Bayerischen Landesamt für Arbeitsschutz „Sicherheitsregeln für Böllerschützen“; evtl. ist das Heftchen schon beim Anmelden zum Böllerkurs bzw. bei den Unterlagen dabei.
- Pass gut auf im Böllerkurs 😉
- Bestehe die Prüfung.
- Nach bestandender Prüfung erhält der Teilnehmer ein Zeugnis das von der „Regierung von Oberbayern“ ausgestellt wird.
- Mit dem Zeugnis zu Schussmeister Anton Schrapp kommen. Es wird mit dem Antragsformular beim Landratsamt ein
- „Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz“ und eine
- „Bescheinigung als Nachweis des Bedürfnisses nach § 27 Abs. 3 SprengG“
gestellt. Dazu wird eine Kopie vom Zeugnis beigelegt.
- Das Landratsamt erstellt ein grünes Heftchen „Erlaubnis nach § 27 des Sprengstoffgesetzes“; die Kosten sind ca. 97,00 €. Diese Erlaubnis muss alle 5 Jahre verlangert werden (Verlängerung kostet ca. 50,00 €). In diesem Heft wird auch der Böllerpulver-Kauf dokumentiert. Die Böllerpulver Menge ist auf 20 kg für 5 Jahre beschränkt.
- Das war’s schon – es kann los gehen!!
Bei Interesse oder wenn etwas unklar ist, bitte bei Anton Schrapp, 1. Schussmeister, Tel. 31506 melden.